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   SG Magdeburg, 16.09.2016 - S 1 KR 469/16 ER   

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https://dejure.org/2016,43255
SG Magdeburg, 16.09.2016 - S 1 KR 469/16 ER (https://dejure.org/2016,43255)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 16.09.2016 - S 1 KR 469/16 ER (https://dejure.org/2016,43255)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 16. September 2016 - S 1 KR 469/16 ER (https://dejure.org/2016,43255)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - keine Versorgung eines Versicherten in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen mit einem Duschrollstuhl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines in einer vollstationären Einrichtung Untergebrachten gegen seine Krankenkasse auf Versorgung mit einem eigenen Duschrollstuhl

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 17/99 R

    Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durch Krankenversicherung bei Aufenthalt in

    Auszug aus SG Magdeburg, 16.09.2016 - S 1 KR 469/16
    Maßgeblich seien die im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Februar 2000 (B 3 KR 17/99 R) aufgestellten Grundsätze, wonach auch ein Bewohner in einem Wohnheim der Eingliederungshilfe einen Anspruch auf ein Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung habe, wenn dieses nicht bereits zur sächlichen Ausstattung der Einrichtung gehöre.

    In dem Fall endet die Pflicht der gesetzlichen Krankenversicherung zur Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln dort, wo bei vollstationärer Pflege die Pflicht des Heimträgers auf Versorgung der Heimbewohner mit Hilfsmitteln einsetzt (BSG, Urteil vom 10.02.2000 - B 3 KR 17/99 R, Rn 18, www.juris.de und SGb 2001, 185 ff., hieran anschließend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.08.2014 - L 4 P 4137/13, Rn 31, www.juris.de und PflR 2015, 103 ff., und LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.06.2015 - L 6 KR 66/14 ER).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - L 4 P 4137/13

    Soziale Pflegeversicherung - Krankenversicherung - zur

    Auszug aus SG Magdeburg, 16.09.2016 - S 1 KR 469/16
    In dem Fall endet die Pflicht der gesetzlichen Krankenversicherung zur Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln dort, wo bei vollstationärer Pflege die Pflicht des Heimträgers auf Versorgung der Heimbewohner mit Hilfsmitteln einsetzt (BSG, Urteil vom 10.02.2000 - B 3 KR 17/99 R, Rn 18, www.juris.de und SGb 2001, 185 ff., hieran anschließend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.08.2014 - L 4 P 4137/13, Rn 31, www.juris.de und PflR 2015, 103 ff., und LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.06.2015 - L 6 KR 66/14 ER).
  • SG Dresden, 24.06.2015 - S 18 KR 470/14

    Anspruch auf Versorgung mit einem Duschrollstuhl in einer Behinderteneinrichtung

    Auszug aus SG Magdeburg, 16.09.2016 - S 1 KR 469/16
    Die hierzu vom Sozialgericht Dresden abweichend vertretene Meinung (Urteil vom 24.06.2015 - S 18 KR 470/14, www.juris.de und PflR 2015, 692 ff.) teilt die Kammer nicht.
  • SG Magdeburg, 20.07.2017 - S 15 KR 206/17

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenübernahme für

    In dieser Konstellation, in welcher die Leistungen der Eingliederungshilfe nicht durch den Träger der Sozialhilfe unmittelbar, sondern durch einen Dritten, hier die C. I.-E. S. J. H., erbracht wird, kommt auch eine Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zu einer ergänzenden Sachleistung der Eingliederungshilfe gemäß § 54 SGB XII nicht in Betracht, weshalb von einer Beiladung gemäß § 75 Abs. 2 SGG abgesehen werden konnte (ähnlich auch Beschluss des SG Magdeburg vom 16. September 2016, Aktenzeichen: S 1 KR 469/16 ER Rn. 24; zitiert nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2018 - L 15 P 38/18
    Ebenso kann es zum Standard einer Einrichtung, die geh- bzw. stehbehinderte Pflegebedürftige aufnimmt, gehören, durch bestimmte geeignete Hilfsmittel die Grundpflege für diesen Kreis von Pflegebedürftigen sicherzustellen (SG Magdeburg, Beschluss vom 16. September 2016 - S 1 KR 469/16 ER - juris Rn. 20 (Duschrollstuhl)).
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